Blog - Freilernen - Rechtliche Grundlagen & Tipps - Renate Pfeifer

Freilernen – Rechtliche Grundlagen & Tipps

Wie werde ich zum Freilerner?
Einige rechtliche Grundlagen und andere Tipps im Überblick

Hier habe ich ein paar Informationen zum Thema Freilernen zusammengestellt, welche ich aus u.g. Interview mit Lisa Edelhäußer notiert habe. Diese dienen als Einstieg in dieses Thema und haben nicht den Anspruch, vollständig zu sein; auch ist dieser Beitrag keine Rechtsberatung.

Leider ist das Video im Rahmen eines Online-Kongresses (Der neue Mensch – Finde deine Bildungslandschaft) ausgestrahlt worden und war nur für eine kurze Zeit frei verfügbar. Daher kann ich keinen Link zu diesem Interview teilen.

Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Mensch ist verpflichtet, sich eigenverantwortlich zu informieren und zu handeln und ggf. eine Rechtsberatung von entsprechenden Fachanwälten einzuholen oder sich an erfahrende Menschen wie Lisa Edelhäußer zu wenden, die sich zur Aufgabe gemacht haben, Familien auf dem Weg zum Freilernen mit ihrem Netzwerk, all ihrem Wissen und vor allem Erfahrungen zu unterstützen.

Der neue Mensch – Finde deine Bildungslandschaft – Interview aus 2025 mit Lisa Edelhäußer von Akademie für selbstbestimmte Bildung

https://akademie-selbstbestimmte-bildung.de/

Hierarchie der Gesetzmäßigkeiten: das höherrangige Gesetz überwiegt

Bildung/Schule ist Ländersache – jedes Bundesland hat eigene Schulgesetze.
Gesetze der Bundesländer sind vom Rang her am niedrigsten – darüber stehen:

Bundesgesetze, darüber das Grundgesetz, darüber die Menschenrechte.

Schulpflicht

Die Schulpflicht ist somit das unterrangigste Gesetz, sodass es aufgrund der Hierarchie das Beenden der Schulpflicht nicht braucht, um einen jungen Menschen außerhalb der Schule bilden zu können/dürfen.

Die Schulpflicht besagt laut Grundgesetz, dass der Staat die Verpflichtung hat, Orte für Bildung zur freiwilligen und kostenfreien Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Ordnungswidrigkeit

In Schulgesetzen ist verankert, dass die Eltern dafür Sorge tragen müssen, dass ein Schulbesuch MÖGLICH ist. In den meisten Bundesländern ist eine Schulpflichtverletzung eine Ordnungswidrigkeit, in wenigen Bundesländern eine Straftat (dennoch wird auch hier oft nur als Ordnungswidrigkeit geahndet).

Eine Ordnungswidrigkeit ist es nur, wenn Eltern nicht ausreichend für einen Schulbesuch gesorgt haben. Doch für eine endgültige Einschätzung, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, müssen die Gründe und das Handeln der Eltern genau betrachtet werden.

Familiengericht

i.d.R: wird vor Gericht geprüft:

  • Haben die Eltern aktiv einen Schulbesuch unterbunden.
  • Reden sie die Schule schlecht, kritisieren sie das System etc.

Immer dann ist es der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit

ODER

Es kann festgestellt werden, dass ein Schulbesuch grundsätzlich möglich ist:

  • eine Schulanmeldung vorliegt
  • es Hospitationstermine gab
  • Eltern sich damit auseinandergesetzt haben
    → junger Mensch geht dennoch nicht in die Schule aus verschiedensten Gründen

ODER

Der junge Mensch ist/war bereits in der Schule, doch es passt nicht (mehr), weil der junge Mensch über körperliche Beschwerden klagt, öfter krank ist, schlecht schläft, depressive Verstimmungen hat, in Mediensucht verschwindet, Angststörungen entwickelt…

Schutz des Kindes

DANN greift „Schutz des Kindes“ (des jungen Menschen) und somit stellt es keine Ordnungswidrigkeit mehr dar (Hierarchie der Gesetzmäßigkeiten!).

Die Eltern sind für ihre Kinder personensorgeberechtigt bzw. verpflichtet – höherrangig in der Hierarchie der Gesetzmäßigkeiten!

Zugang zur Bildung gehört dazu, doch es muss nicht die Schule (Gebäudeanwesenheitspflicht) sein. Bildung ist nicht an einen Ort und an einer Zeitspanne gebunden.

Zwei erfolgreiche Beispiele

2023 – ein Beispiel eines Rechtsanwaltes
50 Beschlüsse bewirkt, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nur weil der junge Mensch nicht zur Schule geht; Eingreifen von Behörden in die Familie bezüglich Sorgerecht etc. ist hier nicht notwendig oder vorgesehen, denn das Wohl des jungen Menschen ist überhaupt nicht gefährdet, da die Eltern für Zugang zur Bildung sorgen; alle Maßnahmen seitens von Behörden würden den Umstand nur verschlechtern;

2025 – ein Beispiel einer Familie aus Bayern
Das Schulamt entschied, dass Bußgeld keinen Sinn macht, da Eltern für Bildung Sorge tragen etc. Nach einigen Jahren kam das Jugendamt auf diese Familie zu, um zu prüfen, ob alles in Ordnung sei und entschied dann, sie alleine (also das Jugendamt) dürfen dies gar nicht entscheiden. Also leiteten sie diesen Fall an das Familiengericht weiter.

Der Richter (junger Richter) sagte, er hätte sein Urteil bereits gefällt, er wolle jedoch die Familie kennenlernen, die einem jungen Menschen diese freie Bildung ermöglicht.
Den Zeugen vom Jugendamt hat er strenge Fragen gestellt – wie sie auf die Idee kämen, das an das Gericht weiterzuleiten; da würden Familien unnötig in Bedrängnis gebracht, die alles richtig machen! Er bat darum, künftig solche Familien in Ruhe zu lassen!

Fazit

Das Grundgesetz steht über alle anderen deutschen Gesetze! GRUNDgesetz!

Zudem unterstützen Gesetze im BGB, der Europäische Sozialpakt und die Menschenrechtskonvention Kinder, die nicht zur Schule wollen.

Die Rechte der Kinder und auch Eltern sind eindeutig belegbar – so auch die Pflichten der Eltern!

Weitere wichtige Aspekte

Kommunikation

Es gibt viele Wege, sich der Schulpflicht zu entziehen, ohne auswandern zu müssen. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab – z. B. wie die Menschen sind (vom Jugendamt…), mit denen man kommuniziert.

Wichtig ist immer, den Menschen zu sehen, mit dem ich kommuniziere (ob Jugendamt, ob Schule…) und nicht in den Kampf zu gehen.

Immer sachlich argumentieren und immer im Sinne des Kindeswohls.

Es muss immer um das Kind gehen! Es geht nicht darum, wie Eltern zur Schule stehen, was sie als falsch erachten! Fokus bei Argumentation also immer „das Kind“!

Immer zeigen, dass es dem Kind gut geht (essen, trinken, Zimmer), dass es selbst will und lernt.

Struktur im Alltag aufzeigen. Kooperativ und freundlich sein – immer!
Dennoch bestimmt und klar in den Aussagen!

Netzwerk

Auch auf ein Netzwerk verweisen – Tante, Onkel, Großeltern, Freunde, Nachbarn, Lernbegleiter, Verein usw.

Kinder haben keinen sozialen Austausch, wenn sie nicht in die Schule gehen? Falsch. Es gibt viele Möglichkeiten:

  • Eltern, Geschwister, Onkel, Tante, Großeltern, Cousins, Freunde (nach der Schule dennoch spielen können), Nachbarn, Kinder aus der Nachbarschaft (gleiches wie bei Freunden),
  • Vereine/Hobbies (Sport, Kunst, Musik, Reiten…),
  • Veranstaltungen/Treffen mit Familie

Daher ist es wichtig, ein Netzwerk aufzeigen zu können, zeigen zu können, wie der familiäre Alltag gestaltet ist (Strukturen, Unternehmungen usw.) – dass Kinder integriert sind in der Gemeinschaft und kochen lernen etc… lernen, selbstständig zu sein.

Außerdem lernen Kinder auch gerne für sich allein – heute über Internet (natürlich „geprüft“ durch die Eltern), über Bücher, über Fragen an Eltern/Großeltern/Lernbegleiter/Nachbarn…, über das Spielen, in die Natur gehen usw. Kindern müssen auch mal für sich sein – manche viel öfter – um Dinge verarbeiten zu können, um kreativ zu sein.

Hinweis
Dr. Katja Senkel hilft Familien, die einen anderen Weg der Bildung gehen wollen.


Bild: https://www.freepik.com/free-photo/cute-girl-pointing-eye_2241154.htm

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